Planungs- u. Baukoordination.
Ihre Sicherheit ist
uns viel Wert.

 

Dem Planungskoordinator obliegen die sicherheitsrelevanten Aufgaben im Planungsprozess. Seine Aufgaben sind im Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) geregelt.

Zu den konkreten Aufgaben des Planungskoordinators zählen unter anderem folgende:

  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentes
  • Erstellung einer Unterlage für Spätere Arbeiten
  • Beratung des Bauherrn über den Planungsprozess mit besonderer Rücksichtnahme auf sicherheitsrelevante Aspekte (Errichtung, Wartung, Instandhaltung etc.)
  • Erstellung von Risikoanalysen und Ermittlung von Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Risikominderung

Der Bauherr ist gesetzlich verpflichtet, für Bauarbeiten, bei denen gleichzeitig oder aufeinander folgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig sind, einen Baustellenkoordinator zu bestellen.
Die Aufgaben des Baustellenkoordinators sind ebenfalls im BauKG geregelt. Er ist das Sprachrohr des Bauherrn in sicherheitsrelevanten Fragen auf der Baustelle.

  • Überwachung der Umsetzung der Vorgaben im SiGe Plan und eventuelle Fortschreibung
  • Überwachung der Anwendung von sicherheitsrelevanten Arbeitsverfahren
  • Kommunikationsglied zwischen den verschiedenen auf dem Baufeld tätigen Arbeitgebern und Koordination von Tätigkeiten nach arbeitssicherheitstechnischen Aspekten

Im Bereich Planungs- und Baustellenkoordination
bieten wir folgende Referenzen:

 
  • Tief- und Ingenieurbau
  • Eisenbahnstreckenbau
  • Eisenbahnbrückenbau
  • Eisenbahnoberbau
  • Erkundungsarbeiten
  • Tunnelbau (zyklisch und kontinuierlich)

Im Bereich Hochbau
bieten wir folgende Referenzen:

 
  • Bahnhofsgebäude
  • Haltestellen
  • Wohnbauten
  • Technikgebäude